4.2 Akquisition und Abschluß von Consultingaufträgen
4.2.1 Werbung
Die Entscheidung für die Vergabe von Consultingaufträgen trifft
- derjenige, der das Objekt besitzen bzw.betreiben will
und in bestimmten Fällen ergänzend dazu
- derjenige, der das Geld dafür gibt.
Bei privatwirtschaftlichen Unternehmungen - aber auch bei Behörden - in Industrieländern ist das meistens die Besitz- bzw. Betreibungs-orientierte "Person", die allein entscheidet, wenngleich Objekte oftmals auch zum größeren Teil von Banken finanziert werden, die aber im Hintergrund bleiben.
Bei Unternehmungen in Schwellen- und Entwicklungsländern sind das bei der häufig notwendigen Finanzierung durch internationale Finanzierungsinstitute dagegen zwei "Personen". Die eine ist der Projektträger im Empfängerland und die andere ist das Finanzierungsinstitut des Geberlandes bzw.der Geberländer.
Während der Projektträger oftmals einen Berater für die Planung und Realisierung des Objektes aus Mangel an eigener Qualifikation benötigt, setzt das Finanzierungsinstitut einerseits in eigenem Auftrag einen Projektprüfer/-überwacher ein (u.a.auch für Vor-Investitionsstudien) und verlangt andererseits auch vom Projektträger, daß dieser einen kompetenten Berater für die Planung und Realisierung des Objektes heranzieht, dessen Auswahl vom Finanzierungsinstitut genehmigt und damit beeinflußt wird (unter Bevorzugung eines Consultants aus dem Geberland).
Ist der Consultant z.B.ein Freiberufler ("Einzelkämpfer"), sollte er sich vorzugsweise nur um die Tätigkeit als Projektprüfer/-überwacher beim Finanzierungsinstitut bewerben, da die Beratung für die Planung und Realisierung des Objektes meistens die kapazitätsmäßigen Möglichkeiten des Freiberuflers übersteigt.
Ist der Consultant dagegen ein (leistungsfähiges) Consultingunternehmen, sollte er sich vorzugsweise nur um den sehr viel größeren Auftrag auf die Beratungstätigkeit für die Planung und Realisierung des Objektes bemühen, da er im Falle der Übernahme des Projektprüfungs-/überwachungsauftrages des Finanzierungsinstituts von der Beauftragung auf die Beratung für die Planung und Realisierung des Objektes ausgeschlossen wird. Diese Bemühungen müssen aber zweigleisig erfolgen, d.h.beim Projektträger und beim Finanzierungsinstitut, wobei die Akquisition beim Finanzierungsinstitut oftmals besonders wichtig ist, da Projektträger in Schwellen- und Entwicklungsländern, bei denen man noch nicht akquiriert hat, häufig das Finanzierungsinstitut um Vorschläge für Consultants bitten.
Bei der Akquisition in Schwellen- und Entwicklungsländern ist besonders zu beachten, daß normalerweise nur derjenige Consultant Erfolg hat, der mit einem lokalen Agenten zusammen- arbeitet, der engen Kontakt zum Projektträger hat. Dies ist häufig entscheidender als das bessere Angebot innerhalb einer Konkurrenz.
Akquisition, d.h.im engeren Sinne Aktivitäten vor Angebotsstellung zur Weckung des Interesses von Kunden und Finanzierungsinstituten an der sich anbietenden Firma, kann erfolgen:
- durch allgemeine Medienwerbung
(unüblich für Consultants, da zu teuer und nicht gezielt)
- durch Kommunikationsmittel wie Brief, Telefax, Telefon etc.
(nur eingeschränkt wirksam, insbesondere in Schwellen- und
Entwicklungsländern, aber niedrig in den Kosten)
- durch persönliche Besuche
(sehr wirksam, insbesondere bei der notwendigen Vertrauensbildung
bei Finanzierungsinstitutionen wie bei Kunden in Schwellen-
und Entwicklungsländern, aber zeit- und kostenaufwendig. Setzt
fachliche Qualifikation beim Akquisiteur voraus, d.h.lokale Vertreter
ohne Fachkenntnisse können nur der "Türöffnung" dienen)
- durch Zusammenarbeit mit deutschen/europäischen Handelshäusern
(Klöckner Industrie Anlagen, Ferrostaal etc.), die gute Dependancen
in Schiffahrts- und Schiffbau-orientierten Ländern haben
und die den Consultant als Pilotunternehmen nutzen wollen
- durch Registrierung bei den Finanzierungsinstitutionen in
Ergänzung zu persönlichen Besuchen
Selbstverständlich vorteilhaft ist die Unterstützung der Akquisition durch bebilderte Werbedokumentation bzw.Video-Präsentation.
4.2.2 Angebotsstellung
a) Wie erfährt der Consultant von Anfragen bzw.
Ausschreibungen auf Consultingleistungen?
Am sichersten durch Besuche bei potentiellen Kunden - teilweise auch durch individuelle Kommunikationsmittelwerbung -, aufgrund derer er von den Bedarfsträgern angefragt wird bzw.anläßlich derer er evtl.einen Bedarf anregen kann.
Ausschreibungen für Consultingtätigkeiten vornehmlich in Schwellen- und Entwicklungsländern, an denen ein internationales Finanzierungsinstitut beteiligt ist, werden jedoch auch in relevanten Spezialblättern - in Deutschland in den "Nachrichten für Außenhandel" (NfA) - bekannt gemacht. Es ist daher für den Consultant ratsam, die NfA zu abonnieren (Bundesstelle für
Außenhandelsinformationen, Köln). Die Registrierung bei den internationalen Finanzierungsinstitutionen allein ist kein sicheres Akquisitionsinstrument.
b) Wie sollte der Consultant sein Angebot ausarbeiten?
Bei Angeboten auf kleinere bis mittlere Leistungsumfänge - insbesondere an Privatfirmen - genügt ein relativ kurzes und formloses Angebot enthaltend:
- Beschreibung des Leistungsumfangs
- Beschreibung der Arbeitsausführung und der Lieferung
- Preis
- Preisausschlüsse
- Reisekostenabrechnungsmodalitäten
- Zahlungsmodalitäten
- Leistungs- bzw.Lieferzeiten
- Allgemeine Bedingungen für Consultingleistungen
Bei Angeboten auf mittlere bis große Leistungsumfänge - insbesondere an Projektträger in Schwellen- und Entwicklungsländer mit finanzieller Unterstützung durch internationale Finanzierungsinstitutionen - ist die Ausarbeitung eines sehr ausführlichen Angebotes entsprechend den Ausschreibungsbedingungen (Letter of Invitation mit Terms of References (ToR)) die Regel, nicht zuletzt auch zur Erzielung der Genehmigung durch das internationale Finanzierungsinstitut. Dabei sind die üblichen Anforderungen des Finanzierungsinstituts zu beachten wie z.B.die Aufteilung und der Inhalt des Angebots:
- Technisches Angebot (Technical Proposal):
- Deckblatt (Cover Sheet)
- Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)
- Begleitschreiben (Letter of Transmittal)
d.h.kurzer Brief mit Angabe, daß das Angebot entsprechend
der Ausschreibung vom...... unterbreitet wird. Man sollte
dabei auch Bezug nehmen auf durchgeführte Besuche beim
Projektträger bzw.Besichtigung der Projektörtlichkeit.
Abschliessen sollte der Brief mit höflichen Bemerkungen
hinsichtlich der Wichtigkeit des Projektes für den Projektträger.
- Zusammenfassung (Executive Summary)
d.h.kurze Darstellung der wichtigsten Einzelheiten des
technischen Angebots in der selben Reihenfolge wie das
Angebot selbst.
- Hintergrund und Erfahrungen des Anbieters (Organization Background and Experience)
d.h.Darstellung der Firmenstruktur, Erfahrungen und
Leistungsfähigkeit des Anbieters bzw.des Konsortiums
im Hinblick auf die technischen, finanziellen und
administrativen Anforderungen des Projekts.
Ggfls.auch Hinweis auf die ISO 9000ff-Zertifizierung des
Consultants.
- Projekterfahrungen (Project Experience)
d.h.Darstellung der Projekt-relevanten Erfahrungen durch
Auflistung von ähnlichen ausgeführten Tätigkeiten (z.B.
Beifügung von "Project Sheets" entsprechend der DACON-Form
bzw.von Referenzlisten).
- Gegenwärtige Auslastung des Anbieters (Present Workload of
Consultant)
d.h.Darstellung der bestehenden Auslastung des Consultants
und Bestätigung der für das Projekt verfügbaren Kapazitäten
und der notwendigen Unterstützung des Projektteams durch
das Heimatbüro
- Projekt-bezogener Hintergrund (Project Appreciation)
d.h.Herausstellung der Projekt-bezogenen Nachforschungen
und Kenntnisse über den Bedarf des Projektträgers. Hierzu
gehört z.B.
- Beziehungen des Consultants zum Projektträger und sein Land
- durchgeführte Vor-Ort-Sondierungen in Bezug auf das
Projekt und die Projektörtlichkeit
- Kommentierung der bestehenden Gegebenheiten einschl.
vorliegender Untersuchungen sowie relevanter
politischer und sozialer Faktoren
- Angang und Methode (Approach and Methodology)
d.h.basierend auf der Interpretation der Projektziele durch
den Consultant erfolgt hier die Beschreibung/Auflistung
der beabsichtigten Arbeitsschritte und der Arbeitsmethoden
(was werde ich tun und wie werde ich es tun)
- Organisationsprogramm und Besetzungsliste (Organization
Program and Manning Schedule)
d.h.grafische Darstellung wie die Arbeitsschritte organisiert
und vorgesehen sind, wo die Verantwortlichkeiten liegen
und wie die gegenseitigen Beziehungen der Aktivitäten
sind. Dabei sollte auch gezeigt werden, wie die Mitarbeiter
des Projektträgers mit dem Team des Consultants kooperiert,
auch unter Beschreibung des Kommunikationssystems für die
Projektsteuerung. Außerdem ist eine grafische Darstellung
des Arbeitsplanes (Balkendiagramm) mit Besetzungsliste
anzufertigen
- Kommentare zur Ausschreibung (Comments on the Terms of
Reference)
d.h.Möglichkeit für den Consultant, Vorschläge zur
Verbesserung des Projekts zu unterbreiten.
- Personalvorschläge (Proposed Personnel)
d.h.Auflistung des vorgesehenen Consultingpersonals mit
ihren detaillierten Lebensläufen.
- Kooperationsabsichten (Association Arrangements)
d.h.kurze Beschreibung einer beabsichtigten Kooperation
mit anderen Consultants bzw.Experten und der Grund hierfür
sowie Beifügung von Schreiben dieser Kooperationspartner
mit dem diese ihre Mitwirkung bestätigen und die
Federführung des anbietenden Consultants anerkennen.
- Erforderliche Unterstützung (Required Support Services)
d.h.Darlegung der Leistungen (z.B.Büros mit Einrichtung,
logistische und administrative Unterstützung etc.), die der
Consultant vom Projektträger (kostenlos) erwartet.
- Finanzielles Angebot (Financial Proposal),
das meistens - entsprechend den Ausschreibungsbedingungen - in
gesondertem Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung dem
Angebot beizufügen ist:
- Deckblatt (Cover Sheet)
möglichst mit Querverweis auf das technische Angebot
- Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)
- Preise und Zahlungsbedingungen (Remuneration and Payment)
d.h.Angabe des/der Gesamtpreises/e (lumpsum) mit
Währungsnennung und Aufführung der Preiskonditionen wie
- Preisbasis und Festpreisbindung
- Preisgleitklausel
- Preisausschlüsse
- Einschließung/Ausschließung von Steuern und Zöllen
- Preise für Zusatzleistungen einschl.für Reisen, die
im o.a.Gesamtpreis nicht enthalten sind.
Als Anlage beizufügen ist eine Aufgliederung des Gesamtpreises
(break down of costs and expenses) in Matrixform
mit Auflistung der Einzelleistungen bzw.Leistungsgruppen,
des Arbeitsaufwandes (z.B.in Mann-Tagen oder Mann-Monaten),
der Definition und Zahl der Reisen, der sonstigen Kostenanteile,
der Kostensätze pro Leistungseinheit, der spezifischen
Reisekosten, der Preise pro Einzelleistung bzw.Leistungsgruppe
sowie derSummierung der relevanten Spalten.
Außerdem Angabe der Zahlungsbedingungen wie
- Zahlungsraten mit Währungsangabe und Fälligkeiten
- Zahlungsweise, z.B.durch Akkreditiv (Letter of Credit)
- Zinsforderungen bei Zahlungsverzug
- Zahlungsbedingungen für Zusatzleistungen.
- Vertragsbedingungen (Contractual Conditions)
d.h.Angabe sonstiger Vertragsbedingungen bzw.Beifügung
eines Vertragsentwurfs (z.B.auf der Grundlage des
"Client/Consultant Model Services Agreement" der FIDIC) oder Kommentar zum
Vertragsentwurf des Projektträgers, sofern Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen.
Weitere Einzelheiten zur Ausarbeitung eines derartigen Angebots siehe z.B.in "The International Consultant's Manual", herausgegeben von der Aedilis Book Company.
Für Angebote auf Studien, die die Kommission der Europäischen Union ausschreibt, ist noch eine andere - auch ausführliche - Form einzuhalten.
Bevor man aber ein Consultingangebot bearbeitet, sollte man zunächst auch klären,
- ob man den potentiellen Consultingauftrag in Kooperation mit
anderen Consultingfirmen ausführen will oder muß, wobei auch
die Zusammenarbeit mit einer direkten Konkurrenzfirma oder
mit einem lokalen Unternehmen von Vorteil sein kann.
Insbesondere bei letzterem kann man sich Wettbewerbsvorteile
verschaffen (niedrigere Kosten, Erfüllung von Vorstellungen des
Projektträgers bzw.der lokalen Regierung).
Die Angebotsbearbeitung würde dann gemeinsam erfolgen, wobei
gleichzeitig in einer schriftlichen Vereinbarung die Federführung, die Leistungsaufteilung, die Preisaufteilung sowie
weitere Zusammenarbeitsbedingungen festgelegt würden.
- ob man für spezielle Aufgaben Experten als Unterauftragnehmer
heranziehen will oder muß. In diesem Fall sollte der Experte
für die Angebotsausarbeitung des Consultants schriftlich
seine potentielle Leistung definieren und seine Kosten
aufgeben, abgesehen von der Zurverfügungstellung eines
ausführlichen Lebenslaufs und der Bestätigung, daß er die Leistung
im vorgesehenen Zeitrahmen erbringen kann.
Außerdem sollte man vorzugsweise unter Einschaltung seines lokalen Agenten u.a.abklären, welche Schwerpunktssetzung der Projektträger erwartet, welche NAs (Nützliche Abgaben = Provisionen) gezahlt werden müssen und welche Consultingunternehmen als Konkurrenten erwartet werden können. Hier beweist sich auch, ob man den richtigen lokalen Agenten hat.
c) Wie sollte der Consultant sein Angebot unterbreiten und zielgerichtet verfolgen?
Angebote an Privatfirmen in Industrieländern können brieflich oder auch per Fax unterbreitet werden. Es empfiehlt sich aber, ein briefliches Angebot selbst oder durch einen kompetenten Agenten persönlich zu überbringen, da hierdurch einerseits großes Interesse an einem Auftragserhalt zum Ausdruck gebracht wird und andererseits neueste Informationen über den Stand der Angelegenheit (evtl.auch über die Konkurrenz) erhalten werden können.
Offizielle Angebote z.B.an Projektträger in Schwellen- und Entwicklungsländer, die eine Finanzierung durch ein internationa-les Finanzierungsinstitut in Anspruch nehmen, sind meistens in (versiegelter) Briefform bis zu einem genau vorgegebenen Termin beim Projektträger einzureichen (Kopie an das internationale Finanzierungsinstitut). Auch hierbei empfiehlt es sich meistens, das Angebot persönlich bzw.durch den Agenten abzugeben (gegen Quittung!), um sicherzustellen, daß das Angebot nachweislich vom Projektträger termingerecht entgegengenommen wurde. Hierdurch wird auch vermieden, daß das Angebot u.a.durch Einflußnahme der Konkurrenz "verschwindet".
Da die Angebote an Projektträger in Schwellen- und Entwicklungsländer oftmals sofort nach Angebotsschluß in öffentlicher Sitzung geöffnet und bekannt gemacht werden, sollte der Consultant persönlich oder sein Agent an der Eröffnung teilnehmen, um die Angebotslage der gesamten Konkurrenz sofort und aus erster Hand in Erfahrung zu bringen und ggfls.mögliche Einflußnahme auf die Auftragsentscheidung zu überlegen und einzuleiten.
Unabhängig davon, ob es sich um eine Privatfirma in Industrieländern oder einen Projektträger in Schwellen- und Entwicklungsländern oder um einen sonstigen Auftraggeber handelt, sollte der
Consultant selbst oder sein Agent während der Angebotsauswertungs- und Entscheidungsphase fortlaufend Kontakt mit dem Auftraggeber suchen, um über die Entwicklung informiert zu sein und ggfls.not-wendige Maßnahmen (Einflußnahme auf die Auftragsentscheidung) einzuleiten. Dabei ist aber zu vermeiden, daß man der Auftraggeberseite "auf den Wecker fällt".
4.2.3 Auftragsabschluß
Nach Auswertung der Angebote und Auswahl des/der günstigsten Anbieter erfolgt der Auftragsabschluß durch den Auftraggeber - oftmals nach Aushandlung des Preises und anderer Auftragskonditionen - wie folgt:
Bei Aufträgen auf kleinere bis mittlere Leistungsumfänge - insbesondere von Privatfirmen - durch ein Bestellschreiben an den Consultant. Der Consultant bestätigt daraufhin den Auftrag durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, die textlich dem Angebot ähnelt (siehe Abschnitt 4.2.2 b "...kurzes und formloses Angebot").
Bei Aufträgen auf mittlere bis große Leistungsumfänge - insbesondere an Projektträger in Schwellen- und Entwicklungsländer mit finanzieller Unterstützung durch ein internationales Finanzierungsinstitut - wird zwischen Auftraggeber und Consultant ein Vertrag geschlossen. Als Grundlage hierfür wird der vom Auftraggeber den Ausschreibungsunterlagen oder der vom Consultant dem Angebot beigefügte Vertragsentwurf verwendet (siehe hierzu unter Abschnitt 4.2.2 b).
Besondere Vertragsaspekte: Planungshaftpflicht und Versicherung
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