2.4 Bauüberwachung
Die Bauüberwachung von Schiffen und meerestechnischen Anlagen soll sicherstellen, daß
- die Forderungen in der Vertragsspezifikation und den vertraglichen Plänen hinsichtlich
* Lieferumfang, Leistungsmerkmale bzw. Qualität von Materialien,
Komponenten und Systemen
* Arbeitsausführung
* vertraglicher Leistungsmerkmale des Schiffes
erfüllt werden,
- eine moderne, funktionelle und zuverlässige Technologie berücksichtigt wird,
- Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Umweltschutz für den Schiffsbetrieb ausreichend beachtet werden,
- der Baufortschritt mit den vertraglichen Festlegungen und den Planungen verglichen und ggfls. kritisiert/forciert wird.
Diese Bauüberwachung umfaßt im wesentlichen folgende Tätigkeiten durch die Reederei bzw.den Consultant:
- Zeichnungsprüfung
- Bauaufsicht und -abnahme
sowie das dazugehörige Berichtswesen.
2.4.1 Zeichnungsprüfung
Prüfung aller wesentlichen Pläne, Zeichnungen und Berechnungen, die von der Werft anzufertigen sind und die im Bauvertrag bzw. in der Vertragsspezifikation erwähnt sind.
Anlage 2.90 zeigt das Muster eines "Flow Diagram for Plan Approval", in dem auch die Zeichnungsprüfung der Klassifikationsgesellschaft erwähnt ist, die vorrangig vor der Prüfung durch den Reeder und/oder Consultant erfolgen sollte.
Prüf- bzw. Genehmigungskommentare können entweder auf den Zeichnungen oder auf gesonderten Zeichnungsgenehmigungs-Formblättern angegeben werden.
Außerdem Teilnahme an Modellversuchen, die im Auftrag der Werft in einer anerkannten Versuchsanstalt stattfinden, um auch Einfluß auf die Optimierung der Schiffslinien nehmen zu können. Dazu gehört auch die Beurteilung der Modellversuchsergebnisse (Versuchsbericht).
2.4.2 Bauaufsicht und -abnahme
Neben der Bauaufsicht und Bauabnahme durch die Klassifikationsgesellschaft (und in Teilen durch Behörden etc.) erfolgt üblicherweise eine Bauaufsicht und Bauabnahme durch die Reederei und/oder den Consultant vornehmlich in folgendem Umfang:
- Prüfung aller wesentlichen Komponenten bei ihrer Ankunft auf der Werft und Sicherstellung geeigneter Lagerung bis zum Einbau an Bord
- Prüfung des Materialeingangs und Baufortschritts im Vergleich zu den vertragsgemäßen Planungsunterlagen
- Überwachung/Abnahme der Fertigung und/oder des Einbaus des Schiffskörpers, der Ausrüstung und Einrichtung des Schiffes sowie der Maschinen- und E-Anlage (QS der Werft: Handbuch/ISO 9000ff/VSM-Fertigungsstandard)
- Teilnahme an Erprobungen der Hauptmaschine(n), Diesel-Generator-Aggregaten und weiteren Großkomponenten bei den Herstellern und Prüfung der Testergebnisse
- Prüfung und Genehmigung des Erprobungsprogramms der Werft
- Überwachung/Abnahme aller Teste und Erprobungen auf der Werft (Umfang siehe auch Vertragsspezifikation)
- Teilnahme (Gegenzeichnung) aller Abnahmen durch die Klassifikationsgesellschaft und Behörden
- Teilnahme an den/ Überwachung der Seeerprobungen der Werft sowie Prüfung/Abnahme der Erprobungsprotokolle
- Beratung der Reederei bezüglich der Abnahme des Schiffes einschließlich Überprüfung der Einhaltung der vertraglichen Leistungsmerkmale des Schiffes
- Aufstellung einer Restpunktliste mit der Werft und Überwachung der Ausführung der Restpunkte
- Prüfung des Lieferumfangs und der Anbordnahme des Inventars und der Reserveteile sowie der Zertifikate, der Bedienungs- und Wartungsanleitungen wie auch der "as-built"-Zeichnungen.
Beispielhafter Ablauf einer Bauaufsicht siehe Balkendiagramm in Anlage 2.91.
Nach Lieferung des Schiffes ggfls.Beratung hinsichtlich Garantieleistungen der Werft.
2.4.3 Berichtswesen
Erstellung von Baufortschrittsberichten in regelmäßigen Abständen (z.B. monatlich) durch den Consultant zur Vorlage bei der Reederei mit folgendem Inhalt:
- Aufgabenstellung
- Baufortschritt (Soll-Ist-Vergleich)
- Stand der Zeichnungsprüfung
- Bauaktivitäten und Abnahmen während der Berichtsperiode
- Entdeckung wesentlicher Mängel und ihre Beseitigung
- Bauzustandsfotos
Erstellung von Zwischenberichten bzw.anderen Informationen im Falle von außergewöhnlichen Ereignissen (Streik, Folgen aus höherer Gewalt etc.).
Erstellung eines Abschlußberichts nach Ablieferung des Schiffes mit Informationen über alle ausgeführten Erprobungen und Abnahmen.
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