2.4 Bauüberwachung

Die Bauüberwachung von Schiffen und meerestechnischen Anlagen soll sicherstellen, daß Diese Bauüberwachung umfaßt im wesentlichen folgende Tätigkeiten durch die Reederei bzw.den Consultant: sowie das dazugehörige Berichtswesen.


2.4.1 Zeichnungsprüfung

Prüfung aller wesentlichen Pläne, Zeichnungen und Berechnungen, die von der Werft anzufertigen sind und die im Bauvertrag bzw. in der Vertragsspezifikation erwähnt sind.

Anlage 2.90 zeigt das Muster eines "Flow Diagram for Plan Approval", in dem auch die Zeichnungsprüfung der Klassifikationsgesellschaft erwähnt ist, die vorrangig vor der Prüfung durch den Reeder und/oder Consultant erfolgen sollte.
Prüf- bzw. Genehmigungskommentare können entweder auf den Zeichnungen oder auf gesonderten Zeichnungsgenehmigungs-Formblättern angegeben werden.

Außerdem Teilnahme an Modellversuchen, die im Auftrag der Werft in einer anerkannten Versuchsanstalt stattfinden, um auch Einfluß auf die Optimierung der Schiffslinien nehmen zu können. Dazu gehört auch die Beurteilung der Modellversuchsergebnisse (Versuchsbericht).


2.4.2 Bauaufsicht und -abnahme

Neben der Bauaufsicht und Bauabnahme durch die Klassifikationsgesellschaft (und in Teilen durch Behörden etc.) erfolgt üblicherweise eine Bauaufsicht und Bauabnahme durch die Reederei und/oder den Consultant vornehmlich in folgendem Umfang:

Beispielhafter Ablauf einer Bauaufsicht siehe Balkendiagramm in Anlage 2.91.

Nach Lieferung des Schiffes ggfls.Beratung hinsichtlich Garantieleistungen der Werft.


2.4.3 Berichtswesen

Erstellung von Baufortschrittsberichten in regelmäßigen Abständen (z.B. monatlich) durch den Consultant zur Vorlage bei der Reederei mit folgendem Inhalt:
Erstellung von Zwischenberichten bzw.anderen Informationen im Falle von außergewöhnlichen Ereignissen (Streik, Folgen aus höherer Gewalt etc.).

Erstellung eines Abschlußberichts nach Ablieferung des Schiffes mit Informationen über alle ausgeführten Erprobungen und Abnahmen.


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